Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites und Onlineshops bedeutet

Betreiber einer Website, egal ob Unternehmen, Selbstständige oder Hobby-Blogger, müssen gesetzliche Vorgaben einhalten. Besonders Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht und können bei Verstößen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade nach Gesetzesänderungen, wie bei der DSGVO, häufen sich Abmahnungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen für Ihre Website gelten und wie Sie rechtliche Risiken minimieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen für Ihre Website gelten und wie Sie sich rechtlich absichern.
Inhaltsverzeichnis

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – mit weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Das Ziel: Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Für Betreiber von Websites und Onlineshops bedeutet das: Jetzt ist die Zeit zu handeln.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des europäischen „European Accessibility Act“. Es verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, darunter insbesondere:

Die Anforderungen gelten für viele gewerbliche Anbieter – insbesondere für Onlineshops und Dienstleister, die digitale Services der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG richtet sich primär an privatwirtschaftliche Unternehmen, insbesondere:

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind aktuell von der Regelung ausgenommen – dennoch lohnt sich auch für sie ein barrierefreier Webauftritt.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web konkret?

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen – auch mit Einschränkungen – genutzt werden können. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) dienen als technischer Standard. Hier einige zentrale Anforderungen:

Was bedeutet das für Ihren Onlineshop?

Wenn Sie einen Onlineshop betreiben, sollten Sie jetzt handeln:

Unsere Empfehlung als Digitalagentur

Als erfahrene Agentur für Webentwicklung und digitale Barrierefreiheit unterstützen wir Sie dabei, Ihre Website oder Ihren Shop rechtskonform, barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten.

Warum jetzt starten?

2025 scheint weit weg, aber die Anpassungen benötigen Zeit: Technische Überarbeitungen, Content-Anpassung, Tests und ggf. Relaunchs lassen sich nicht über Nacht erledigen.

Einbindung von externen Ressourcen

Auch die Einbindung von externen Ressourcen wie Schriftarten (Google Fonts, Awesome Font etc.), Tracking Pixeln, YouTube-Videos oder Kartenansichten kann ohne Einwilligung problematisch sein. Während Schriftarten lokal eingebunden werden können und „nur“ einer Erwähnung in der Datenschutzerklärung bedürfen, muss für das Einbinden von Pixeln, externen Videos und Karten, die Einwilligung vom Nutzer eingeholt werden.

Fazit: Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand – sondern Mehrwert

Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern für alle Besucher Ihrer Website. Sie steigert Reichweite, verbessert SEO, senkt Absprungraten – und wird künftig gesetzlich vorgeschrieben. Sie möchten wissen, wo Ihre Website heute steht?
Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Accessibility-Check und eine persönliche Beratung.
Judith Budde-Renfordt Geschäftsführerin Budde Mediendesign
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