Rechtssicherheit für Websites: So vermeiden Sie Abmahnungen

Betreiber einer Website, egal ob Unternehmen, Selbstständige oder Hobby-Blogger, müssen gesetzliche Vorgaben einhalten. Besonders Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht und können bei Verstößen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade nach Gesetzesänderungen, wie bei der DSGVO, häufen sich Abmahnungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen für Ihre Website gelten und wie Sie rechtliche Risiken minimieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen für Ihre Website gelten und wie Sie sich rechtlich absichern.
Inhaltsverzeichnis

Grundlegend müssen die Seiten „Impressum“ und „Datenschutz“ auf Websites stets leicht auffindbar sein. Das bedeutet, dass die Seiten getrennt voneinander, von jeder Unterseite einer Website mit einem Klick aufrufbar und eindeutig gekennzeichnet sein müssen. Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum oder als Untermenüpunkt unterzubringen. Eine einfache und beliebte Lösung ist die Verlinkung über den Footer-Bereich.

Checkliste: Ist Ihre Website rechtssicher?

Impressum - Pflichtangaben und Tools

Ein Impressum ist nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) § 5 Allgemeine Informationspflichten für fast jede Website Pflicht. Streng genommen können Websites, die ausschließlich privat geführt werden, davon ausgenommen sein (Quelle: eRecht24). Das bedeutet aber auch, dass sie keinerlei werbliche Inhalte enthalten dürfen.

Pflichtangaben Impressum

Welche Angaben im Impressum festgehalten werden müssen, ist von verschiedenen Faktoren wie z.B. der Firmierung abhängig. Verpflichtend sind in jedem Fall:

Tipp: Ein Impressum lässt sich mit diversen Online-Generatoren wie z.B. von eRecht24 relativ leicht selbstständig erstellen. Im Gegensatz zur Datenschutzerklärung sind hierfür nur Informationen über ihr Unternehmen notwendig.

Zum Impressum-Generator von eRecht24.

Datenschutz & DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt klare Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest. Es muss verständlich ausgeführt werden, wann, wozu und wie lange personenbezogene Daten ermittelt und gespeichert werden.

Datenschutzerklärung: Was gehört rein?

Tipp: Die Erstellung der Datenschutzerklärung ist ebenfalls mit kostenlosen Tools möglich. Allerdings benötigt man hierzu das Wissen, welche Daten, wie erhoben werden.

Cookie-Banner & Einwilligung

Cookie-Banner sind mittlerweile wohl jedem ein Begriff. Auch wenn sie die meisten Nutzer (und auch Marketer) nerven, erfüllen sie aus Datenschutzsicht eine wichtige Aufgabe, denn Besucher können hier dem Erfassen von personenbezogenen Daten widersprechen oder zustimmen. Ob Nutzern dabei immer bewusst ist, was das bedeutet, sei mal dahingestellt.

Cookie-Banner müssen somit auf jeder Website vorhanden sein, die personenbezogene Daten ermittelt oder Cookies jeglicher Art nutzt.

Anforderungen an Cookie-Banner:

Einbindung von externen Ressourcen

Auch die Einbindung von externen Ressourcen wie Schriftarten (Google Fonts, Awesome Font etc.), Tracking Pixeln, YouTube-Videos oder Kartenansichten kann ohne Einwilligung problematisch sein. Während Schriftarten lokal eingebunden werden können und „nur“ einer Erwähnung in der Datenschutzerklärung bedürfen, muss für das Einbinden von Pixeln, externen Videos und Karten, die Einwilligung vom Nutzer eingeholt werden.

Urheberrecht – Inhalte sicher nutzen

Bilder, Texte und Videos sind nicht immer frei verwendbar. Sofern Sie nicht ausschließlich eigenen Inhalte und Medien nutzen, sollten Sie immer die Lizenzierung beachten. Es gibt sowohl Bilddatenbanken, die Stock-Medien zur freien Verwendung anbieten als auch lizenzierte Medien, die einer Quellenangabe und ggf. den Kauf einer Lizenz bedürfen. Die meisten Medien, die man z.B. über die Google Suche findet, dürfen hingegen gar nicht von Dritten genutzt werden.

Was ist erlaubt?

Was ist nicht erlaubt?

Eigentlich sollten das selbstverständliche Dinge sein, die nicht nur im Web, sondern z.B. auch bei wissenschaftlichen Arbeiten Standard sind. Dennoch erleben wir es im Agenturalltag regelmäßig, dass solche Sachen aus den verschiedensten Gründen vorkommen. Sei es, weil Websites so lange nicht überarbeitet worden sind, dass sich rechtliche Grundlagen geändert haben, der Ersteller der Website sich diesem nicht bewusst war oder dem Websiteinhaber wiederum nicht bewusst ist, dass der Ersteller Urheberrechtsversöße begangen hat.

Der Grund ist für eine Abmahnung letztlich irrelevant. Als Websitebetreiber haften Sie für die Inhalte auf Ihrer Website.

Online-Shops: Besondere rechtliche Anforderungen

Falls Sie einen Online-Shop betreiben, müssen Sie sich an weitere Regeln halten:

Tipp: Für Shopbetreiber kann sich eine Mitgliedschaft im Händlerbund oder anderen Organisationen lohnen, die eine individuelle Erstellung von AGB & Widerrufrecht anbieten.

Fazit: Impressum & Datenschutz aktuell halten

Die Rechtssicherheit von Websites birgt zahlreiche Fallstricke und erfordert kontinuierliche Anpassungen. Eine einmalige Aktualisierung genügt leider nicht, da sich Datenschutzbestimmungen und Informationspflichten im Internet stetig weiterentwickeln.

Als Digitalagentur behalten wir aktuelle Änderungen stets im Blick und informieren Sie proaktiv über neue Anforderungen und setzen diese direkt für Sie um. Eine absolute Rechtssicherheit können wir jedoch nicht garantieren, beraten Sie aber gerne, wann es ratsam ist, einen Fachanwalt oder Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen.

Maximilian Schenke Online-Marketing bei Budde Mediendesign Iserlohn
Max Schenke

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