Grundlegend müssen die Seiten „Impressum“ und „Datenschutz“ auf Websites stets leicht auffindbar sein. Das bedeutet, dass die Seiten getrennt voneinander, von jeder Unterseite einer Website mit einem Klick aufrufbar und eindeutig gekennzeichnet sein müssen. Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum oder als Untermenüpunkt unterzubringen. Eine einfache und beliebte Lösung ist die Verlinkung über den Footer-Bereich.
Checkliste: Ist Ihre Website rechtssicher?
- Impressum vollständig & korrekt
- Datenschutzerklärung aktuell & DSGVO-konform
- Cookie-Banner mit Opt-in-Verfahren eingerichtet
- Keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne Erlaubnis verwendet
- E-Mail-Marketing mit Double-Opt-in abgesichert
- Google Analytics & Tracking-Tools datenschutzkonform eingerichtet
- Social Media Plugins & eingebettete Inhalte geprüft
- Für Online-Shops: AGB, Widerrufsbelehrung & korrekte Preisangaben
- Website-Sicherheit gewährleistet (SSL-Verschlüsselung, Updates)
- Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung von Impressum und Datenschutz
Impressum - Pflichtangaben und Tools
Ein Impressum ist nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) § 5 Allgemeine Informationspflichten für fast jede Website Pflicht. Streng genommen können Websites, die ausschließlich privat geführt werden, davon ausgenommen sein (Quelle: eRecht24). Das bedeutet aber auch, dass sie keinerlei werbliche Inhalte enthalten dürfen.
Pflichtangaben Impressum
- Name und vollständige Anschrift des Unternehmens
- Name der verantwortlichen Person
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Faxnummer ist strittig)
- Rechtsform, Handelsregistereintrag und USt-ID (nicht Steuernummer) sofern vorhanden
- Bei zulassungspflichtigem Gewerbe wie Immobilienmakler, Versicherungsvermittler oder Finanzanlagenvermittler, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde mit Anschrift
Tipp: Ein Impressum lässt sich mit diversen Online-Generatoren wie z.B. von eRecht24 relativ leicht selbstständig erstellen. Im Gegensatz zur Datenschutzerklärung sind hierfür nur Informationen über ihr Unternehmen notwendig.
Zum Impressum-Generator von eRecht24.
Datenschutz & DSGVO
Datenschutzerklärung: Was gehört rein?
- Welche Daten werden erhoben? (z. B. Kontaktformular, Tracking-Tools)
- Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
- Rechte der Nutzer (z. B. Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht)
Tipp: Die Erstellung der Datenschutzerklärung ist ebenfalls mit kostenlosen Tools möglich. Allerdings benötigt man hierzu das Wissen, welche Daten, wie erhoben werden.
Cookie-Banner & Einwilligung
Cookie-Banner sind mittlerweile wohl jedem ein Begriff. Auch wenn sie die meisten Nutzer (und auch Marketer) nerven, erfüllen sie aus Datenschutzsicht eine wichtige Aufgabe, denn Besucher können hier dem Erfassen von personenbezogenen Daten widersprechen oder zustimmen. Ob Nutzern dabei immer bewusst ist, was das bedeutet, sei mal dahingestellt.
Anforderungen an Cookie-Banner:
- Besucher müssen der Nutzung von Tracking-Cookies aktiv zustimmen (Opt-in-Verfahren)
- Technisch notwendige Cookies (z. B. für Warenkörbe) dürfen ohne Zustimmung gesetzt werden
- Cookie-Banner müssen eine echte und unkomplizierte Wahlmöglichkeit bieten
Einbindung von externen Ressourcen
Auch die Einbindung von externen Ressourcen wie Schriftarten (Google Fonts, Awesome Font etc.), Tracking Pixeln, YouTube-Videos oder Kartenansichten kann ohne Einwilligung problematisch sein. Während Schriftarten lokal eingebunden werden können und „nur“ einer Erwähnung in der Datenschutzerklärung bedürfen, muss für das Einbinden von Pixeln, externen Videos und Karten, die Einwilligung vom Nutzer eingeholt werden.
Urheberrecht – Inhalte sicher nutzen
Bilder, Texte und Videos sind nicht immer frei verwendbar. Sofern Sie nicht ausschließlich eigenen Inhalte und Medien nutzen, sollten Sie immer die Lizenzierung beachten. Es gibt sowohl Bilddatenbanken, die Stock-Medien zur freien Verwendung anbieten als auch lizenzierte Medien, die einer Quellenangabe und ggf. den Kauf einer Lizenz bedürfen. Die meisten Medien, die man z.B. über die Google Suche findet, dürfen hingegen gar nicht von Dritten genutzt werden.
Was ist erlaubt?
- Eigene Inhalte erstellen
- Lizenzfreie Bilder nutzen (z. B. Unsplash, Pexels – aber Lizenzbedingungen prüfen!)
- Creative Commons-Inhalte nur mit Quellenangabe verwenden
Was ist nicht erlaubt?
- Bilder aus Google oder Social Media einfach kopieren
- Screenshots von fremden Websites ohne Erlaubnis nutzen
- Zitate ohne Quellenangabe verwenden
Eigentlich sollten das selbstverständliche Dinge sein, die nicht nur im Web, sondern z.B. auch bei wissenschaftlichen Arbeiten Standard sind. Dennoch erleben wir es im Agenturalltag regelmäßig, dass solche Sachen aus den verschiedensten Gründen vorkommen. Sei es, weil Websites so lange nicht überarbeitet worden sind, dass sich rechtliche Grundlagen geändert haben, der Ersteller der Website sich diesem nicht bewusst war oder dem Websiteinhaber wiederum nicht bewusst ist, dass der Ersteller Urheberrechtsversöße begangen hat.
Online-Shops: Besondere rechtliche Anforderungen
- AGB & Widerrufsrecht – Verbraucher haben ein gesetzliches Rückgaberecht
- Preisangaben & Transparenz – Alle Kosten müssen klar ersichtlich sein
- Umsatzsteuer – Die Preisangaben müssen inkl. oder exkl. MwSt. angegeben sein
Tipp: Für Shopbetreiber kann sich eine Mitgliedschaft im Händlerbund oder anderen Organisationen lohnen, die eine individuelle Erstellung von AGB & Widerrufrecht anbieten.
Fazit: Impressum & Datenschutz aktuell halten
Als Digitalagentur behalten wir aktuelle Änderungen stets im Blick und informieren Sie proaktiv über neue Anforderungen und setzen diese direkt für Sie um. Eine absolute Rechtssicherheit können wir jedoch nicht garantieren, beraten Sie aber gerne, wann es ratsam ist, einen Fachanwalt oder Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen.
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